<https://ld.bs.ch/ais/Record/187565>
        a       <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#RecordSet>;
        <http://www.w3.org/2000/01/rdf-schema#seeAlso>
                <https://dls.staatsarchiv.bs.ch/records/187565>;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#conditionsOfAccess>
                "Es gelten die allgemeinen Benutzungsbedingungen des Staatsarchivs Basel-Stadt."@ger;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#conditionsOfUse>
                "Oeffentlich"@ger;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#hasRecordSetType>
                <https://ld.bs.ch/RiC/vocabularies/recordSetTypes/Fonds>;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#history>
                "In der Schweiz sind ausschliesslich die Zivilstandsämter zur Beurkundung des Personenstandes und zur Vorbereitung und Durchführung der Eheschliessung zuständig. Diese sind in etwa 1750 Zivilstandskreise aufgeteilt, von denen jeder eine oder mehrere Gemeinden umfasst. Die Ämter tragen die in ihrem Kreis sich ereignenden Geburten und Todesfälle sowie die Ehen, welche sie geschlossen und die Kindesanerkennungen, welche sie entgegengenommen haben, in die Zivilstandsregister ein. Dazu stehen ihnen vier Einzel- und ein Sammelregister zur Verfügung: \r\nDas Geburtsregister, \r\ndas Todesregister, \r\ndas Eheregister,\r\ndas Anerkennungsregister und\r\ndas Familienregister \r\n\r\nDas Familienregister wird am jeweiligen Heimatort der beurkundeten Personen geführt: \r\nEs dient der Erfassung und der ständigen Nachführung der familien-, namens- und bürgerrechtlichen Verhältnisse sämtlicher Kantonsbürger und -bürgerinnen. \r\nDie Zivilstandsämter sind einer kantonalen Aufsichtsbehörde unterstellt, die regelmässige Inspektionen vornimmt und über Beschwerden von Einzelpersonen entscheidet. Im Ausland erfolgte Zivilstandsereignisse werden auf Verfügung dieser kantonalen Behörde in die schweizerischen Register übertragen; sie ist auch zuständig für die Erteilung von Bewilligungen zur Eheschliessung an Ausländer, welche ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben. Der Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie beispielsweise die elektronische Datenverarbeitung, muss ebenfalls von der kantonalen Aufsichtsbehörde gutgeheissen werden. Da im Kanton Basel-Stadt nur ein Zivilstandsamt existiert, nimmt es die meisten der vom Gesetz der Aufsichtsbehörde zugewiesenen Aufgaben wahr, so insbesondere die Prüfung ausländischer Zivilstandsdokumente auf deren Gültigkeit in der Schweiz.\r\n\r\nDie schweizerische Eidgenossenschaft übt die Oberaufsicht im Zivilstandswesen durch das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen aus. Sie erlässt die nötigen Vorschriften und genehmigt die kantonalen Bestimmungen bezüglich der Organisation und der Aufsicht über die Zivilstandsämter (die Genehmigung erfolgt durch den Bundesrat, bzw. das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement).\r\n\r\nZivilstandsamt Basel-Stadt \r\n\r\nDie Durchführung und Gestaltung der Ziviltrauung ist die wohl bekannteste Aufgabe eines Zivilstandsamtes. Das grundsätzlich jeder Trauung vorauszugehende Eheschliessungs-Vorbereitungs-Verfahren beansprucht jedoch weit mehr Zeit und verlangt, vor allem bei internationalen Anknüpfungen, ein erhebliches juristisches Fachwissen. Daneben bilden die Beurkundung des Personenstandes und damit die Führung der oben genannten Zivilstandsregister die zentralen Aufgaben: Alle im Kanton erfolgten Geburten, Trauungen, Todesfälle sowie die Kindsanerkennungen, werden in die jeweiligen Register eingetragen. Überdies werden Namenserklärungen im Anschluss an eine Scheidung entgegengenommen und beurkundet. \r\n\r\nBürgerrechtsdienst\r\n\r\nDer kantonale Bürgerrechtsdienst gehört auch zum Zivilstandsamt und ist die erste Anlaufstelle für ausländische Staatsangehörige, welche im Kanton wohnhaft sind und sich einbürgern lassen wollen.\r\n\r\nBestattungsbüro\r\n\r\nBei Todesfällen trifft das in das Zivilstandsamt integrierte Bestattungsbüro mit den Angehörigen die für die Bestattung notwendigen Anordnungen.\r\n\r\nDer Kanton Basel-Stadt führte mit dem \"Gesetz betreffend Verkündung und Trauung\" vom 6. November 1871 die obligatorische Ziviltrauung ein (dazu auch die Verordnung vom 27. Mai 1872 über den Vollzug der Trauung). Das Ziel war die Gewinnung des Überblicks über geschlossene Ehen. Vorher liess man sich in der evangelisch-reformierten Kirche oder ab 1784 auch in der römisch-katholischen, bzw. im Ausland, trauen. Bereits 1864 hatte ein Anzug im Grossen Rat die Schaffung eines Zivilstandsregisters verlangt, und die Schaffung der Zivilehe wurde ein Jahr später erfolglos vorgeschlagen. 1868 wurde eine \"Civilstandsbeamtung\" geschaffen. Die \"Verordnung über Anlage und Führung von Civilstandsbüchern\" vom 8. Dezember 1869 legte fest, dass der Kanton vom 1. Januar 1870 an folgende Bücher führen werde: \r\n1. Geburtsbücher, \r\n2. Ehebücher (Eheschliessungen und Ehescheidungen), \r\n3. Totenbücher und \r\n4. Familienbücher. \r\n\r\nDie Bücher wurden zentral vom Zivilstandsbeamten auf der Staatskanzlei geführt, daneben gab es in den einzelnen Gemeinden dezentrale Register. Die Angaben wurden wöchentlich im Kantonsblatt publiziert. Die Trauungen fanden im vorderen Rathaussaal jeweils am Donnerstagvormittag statt. \r\n\r\nDie Registerführung und Eheformalitäten waren von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Dem setzte das \"Bundesgesetz betreffend Feststellung und Beurkundung des Civilstandes und die Ehe\" von 1876 ein Ende, welches bis zur Einführung des Zivilgesetzbuches (ZGB) 1912 Gültigkeit besass. Auch mit dem ZGB blieb der Bundesrat oberste Instanz des Zivilstandwesen, das zuständige Departement war das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, welches sich anhand von Kreisschreiben mit den kantonalen Zivilstandsämtern verständigte. Der Kanton Basel-Stadt bildete einen einzigen Zivilstandskreis, der die Gemeinden Riehen und Bettingen mit umfasste.\r\n\r\nDie Geburt eines Kindes wurde von 1870 bis 1876 von der Hebamme gemeldet. Dies wurde mit dem neuen Gesetz geändert, nun musste der Vater persönlich erscheinen. Als einmal ein Kind, welches gar nicht geboren worden war angemeldet wurde, führte der Kanton Bestätigungsformulare für die Hebammen ein.\r\nDas eidgenössische Gesetz verlangte die Führung von A-Registern für hiesige Zivilstandsfälle und B-Register für Auswärtige, welche BürgerInnen und EinwohnerInnen Basels betrafen. Da die B-Register nicht für Auszüge verwendet werden durften, wurden sie im Staatsarchiv aufbewahrt.\r\n\r\nBis 1875 blieb das Zivilstandsamt im Rathaus, danach wechselte es in den \"Domhof\" am Münsterplatz 12. 1962 zog das Amt in die \"Dompropstei\" am St. Alban-Graben 7, im Herbst 1983 an die Rittergasse 11.\r\n\r\nDen Anschlagkasten für die Eheverkündungen erhielt Basel 1912, als sich der Bund weigerte, die Publikation im Kantonsblatt als genügend zu akzeptieren. Die Stadt kritisierte das Vorgehen via Anschlagkasten als dörflich. Das Anschlagbrett neben dem Eingang zum Humanistischen Gymnasium wurde 1920 vom Kunstmaler Niklaus Stoecklin bemalt mit vier Liebespaaren, zwischen einer Frau mit Schwert und einem gepanzerten Mann mit Lanze. Die Kollektivlisten für Eheverkündungen wurden 1920 eingeführt. \r\n\r\nVon 1927 an wurde der Beruf der Bräute bei der Eheverkündung weggelassen. \r\nDer Zweiten Weltkrieg bedeutete für das Zivilstandsamt eine grosse Belastung. Der amtliche Verkehr mit Deutschland wurde kompliziert. Ins Gewicht fiel aber vor allem auch, dass unter Protest von Deutschland, Eheschliessungen zwischen sogenannten ArierInnen und NichtarierInnen aus Deutschland und Österreich vollzogen wurden. Das Amt weigerte sich, die von deutschen Polizeibehörden verfügten Vornamenszusätze für Juden, Sara und Israel, in die Register einzutragen. Entgegen den eidgenössischen Weisungen verweigerte das Zivilstandsamt den Vertretungen Italiens und Deutschlands die Auskünfte über alle in den Basler Registern eingetragenen Personen.\r\n\r\nNach dem Krieg entwickelte sich das Zivilstandsamt mehr und mehr zu einer Abteilung des Justizdepartements. Der Amtsvorsteher wurde zum faktischen Leiter der Kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen, was 1957 von der Kantonalen Zivilstandsverordnung erstmals fixiert wurde. Er erteilt damit beispielsweise Trauungsbewilligungen für AusländerInnen oder auch Bewilligungen zur Eintragung aller ausländischen Zivilstandsfälle. Ab 1962 wurde das JD nur noch übergrundsätzliche Rechtsfragen oder solche Probleme informiert, die politisch von Bedeutung werden konnten.\r\n\r\nSeit den 1950er Jahren häuften sich die fremdsprachigen Trauungen. Seit 1962 werden in Basel Trauungen in deutscher, französischer, italienischer, englischer (damals vor allem für US-Soldaten mit Standort in der Bundesrepublik Deutschland) und spanischer Sprache vollzogen.\r\n\r\nVorsteher des Basler Zivilstandsamts waren:\r\nFeodor Föhr (1843-1924) von 1870 bis 1917\r\nDaniel Scheurer (1870-1952), von 1917 bis 1937, er gründete 1911 die Fachzeitschrift \"Der Zivilstandsbeamte\" und schrieb das Handbuch \"Das Zivilstandswesen im neuen Recht\".\r\nErnst Götz (1908-1986), von 1937 bis 1974. Er war aktiv in der Internationalen Konferenz für Zivilstandswesen und präsidierte sie 1964-1967.\r\nAndreas Nabholz (1942) von 1974 bis 1989.\r\nAlexander Egli (1955), ab 1989.\r\n\r\nGeburten\r\n1910 erreichten die Geburten in Basel das Maximum von 3500, bis 1936 wurde dieses Maximum nicht mehr erreicht. 1965/66 erfolgte das nächste Maximum mit 6377, 1981 wurden 3426 Kinder geboren.\r\nTrauungen\r\n1873 fanden 491, 1875 520 Trauungen statt. Im Jahr 1915 waren es 640, 1934 1490.\r\n1906 wurde in Basel die 25'000.Ziviltrauung vollzogen, 1958 die 100'000. Im Jahr 1981 fanden 1290 Trauungen statt.\r\n\r\n1873 waren zwei Personen im Zivilstandsamt beschäftigt, von 1937 bis 1960 waren es unverändert elf, 1970 waren es vierzehn und 2001 waren es 23 (inkl. Bürgerrechtsdienst).\r\n1939 wurden mit elf Beamten 11'603 Arbeitsvorgänge erledigt, 1971 mit 14 deren 29'182.\r\n\r\nDie im Vergleich zur Anzahl der Angestellten überproportionale Zunahme der Vorgänge ist durch Veränderungen der Arbeitstechnik und Hilfsmitteln erklärbar. Ab 1952 wurden die Geburts-, Todes- und Eheregister mit der Schreibmaschine geschrieben. Ab 1968 wurde das Familienregister statt in Bänden als A 4 Kartei geführt. Durch das Fotokopierverfahren wurde die Ausstellung der wichtigen Auszüge aus dem Familienregister (für Erbgänge, Adoptionen, Scheidungen etc.) massgeblich erleichtert. Ab 1962 durften, nach einer von Basel-Stadt initiierten Revision der Eidgenössischen Zivilstandsverordnung, die grossen Ämter ihre Auszüge auf fotografischem Weg ausfertigen (in Basel waren dies 35'000 pro Jahr, das neue Verfahren bedeutete deshalb eine enorme Arbeitsersparnis).\r\nSeit 1962 wurden alle Register auf Mikrofilm aufgenommen. Damit bleibt gewährleistet, dass bei einer Amts- oder Archivzerstörung ungezählte Menschen ohne Personaldokumente bleiben.\r\n\r\nDie Eidgenössische Zivilstandsverordnung von 1928/1953 stattete das Bürgerfamilienregister mit Beweiskraft aus. Deshalb sind die Bürgerregister der drei Gemeinden des Kantons bloss Abschriften.\r\n1975 gab das Zivilstandsamt seine Sachangaben unter Wahrung der persönlichen Geheimsphäre der Kantonalen Datenbank.\r\n\r\nDas Bürgerrechtsbüro war dem Departementssekretariat des Departements des Innern zugeordnet und am Blumenrain domiziliert. Der Departementssekretär war Chef Bürgerrechtsbüro. 1967 zog das Büro ins Rathaus ein und wurde Bürgerrechtsdienst genannt. Dem Zivilstandsamt wurde es 1997 beigefügt und auch räumlich zusammengelegt an der Rittergasse.\r\n\r\nDas Bestattungsbüro liegt aus praktischen Gründen neben dem Todesregister, es unterstand bis 1978 dem Sanitätsdepartement, wurde dann dem Zivilstandsamt und damit dem Justizdepartement zugeordnet."@ger;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#identifier>
                "JD-REG 6";
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#isAssociatedWithDate>
                <https://ld.bs.ch/ais/Record/187565/Date>;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#isDirectlyIncludedIn>
                <https://ld.bs.ch/ais/Record/79756>;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#isOrWasSubjectOf>
                <https://ld.bs.ch/ais/Record/187565/BibliographicResource>;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#title>
                "Zivilstandsamt"@ger .
