<https://ld.bs.ch/ais/Record/79953>
        a       <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#RecordSet>;
        <http://www.w3.org/2000/01/rdf-schema#seeAlso>
                <https://dls.staatsarchiv.bs.ch/records/79953>;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#conditionsOfAccess>
                "Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt."@ger;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#conditionsOfUse>
                "Oeffentlich"@ger;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#hasRecordSetType>
                <https://ld.bs.ch/RiC/vocabularies/recordSetTypes/Fonds>;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#history>
                "Vorgeschichte\r\n\r\nDie Spuren über die Anfänge der Gerichtsmedizin in Basel gehen bis ins Mittelalter zurück. 1381 ordnet der Rat  eine Wunduntersuchung bei einem durch einen Stein verletzten Kind an (Ratsbücher A 2: Leistungsbuch I fol. 100). Das älteste Schriftstück über eine Untersuchung im Fall einer Unzucht datiert aus dem Jahr 1411 (Ratsbücher A 3: Leistungsbuch II fol. 68). Basierend auf den bestehenden Rechtsgebräuchen wird dann 1449 eine Wundschaukommission gegründet. Sie muss zwischen schweren und leichten Körperverletzungen unterscheiden sowie über die Richtigkeit der Rechnungsstellung der Chirurgen entscheiden. Die Wundbegutachter waren in der Anfangszeit noch keine Ärzte.\r\n\r\nIm Verlauf der Zeit übernahm der beamtete Stadtarzt, der in Basel seit 1355 nachweisbar ist und zunächst die ärztliche Betreuung der Stadtbewohner sicherstellen sollte, zunehmend auch gerichtsmedizinische Aufgaben. Dies war insbesondere in der Amtszeit von Felix Platter I (1536-1614) in den Jahren 1571-1614 bemerkbar.\r\n\r\nDer moderne Gerichtsarzt\r\n\r\nMit der Reorganisation der Rechtspflege im 19. Jahrhundert wurde die Gerichtsmedizin nach heutigem Verständnis eingeführt. In der Amtsordnung des Polizeidepartements von 1895 wurden Aufgaben und Pflichten des Gerichtsarztes geregelt. Erster Gerichtsarzt gemäss dieser Ordnung war Prof. Adolf Streckeisen (1857-1916). Er nahm im Auftrag der Gerichts- und Untersuchungsbehörden medizinisch-gerichtliche Obduktionen vor und fertigte dazu die entsprechenden Untersuchungsberichte an. Weiter untersuchte er von Amtes wegen Unglücksfälle, Selbstmorde, Fälle von Krankheit, Geistesstörung und Versorgungsbedürftigkeit. Ausserdem oblag ihm die ärztliche Behandlung der Gefangenen im Lohnhof. Als Präsident leitete er die Wundschau, eine vierköpfige Kommission, welche die Autopsie und Begutachtung von Fällen vornahm, in denen die gerichtsärztliche Feststellung des Tatbestands Schwierigkeiten bereitete. Schliesslich war er bei Strafverfahren der gesetzliche Sachverständige in medizinischen Fragen.\r\n\r\nIn Abgrenzung zur Pathologie, welche die sogenannten natürlichen Todesfälle untersucht (d. h. Todesfälle unter klinischer Beobachtung), stellt die Gerichtsmedizin Nachforschungen an bei Todesfällen durch Unfall, Gewalteinwirkung, Suizid, Drogen sowie bei plötzlichen Todesfällen (z. B. Herzinfarkt, plötzlicher Kindstod).\r\n\r\nNachdem Streckeisen seine gerichtsärztliche Tätigkeit noch im Nebenamt ausgeübt hatte, beschloss der Grosse Rat 1918, das Amt des Gerichtsarztes mit einem Lehrauftrag für gerichtliche Medizin an der Universität zu verbinden und in ein Hauptamt umzuwandeln. Seitdem ist das Gerichtsmedizinische Institut eine Dienststelle des Polizei- und Militärdepartements bzw. seit 1997 des Sanitätsdepartements und gleichzeitig ein Teil der Medizinischen Fakultät. Es erhält von der Universität ein Budget für Lehre und Forschung.\r\n\r\n1924 konnte der damalige Gerichtsarzt Prof. Salomon Schönberg (1879-1958) in der Physikalischen Anstalt sein Gerichtsmedizinisches Institut einrichten. Überdies erhielt er beim Lohnhof je ein Warte-, ein Sprech- und ein Untersuchungszimmer.\r\nDie Räumlichkeiten des Instituts, die ursprünglich als Provisorium vorgesehen waren, dienten dem Gerichtsarzt bis zum Bezug eines Neubaus an der Pestalozzistrasse 1960 als Arbeitsplatz.\r\n\r\nUnter dem Direktor Prof. Jürg Im Obersteg (1914-1983) nahm kurz nach dem Umzug auch das neugeschaffene gerichtschemische Laboratorium am 29. Juli 1960 seinen Betrieb auf. Das Laboratorium erstellte im Auftrag des Gerichtsarztes und Dritter (Spital, Staatsanwaltschaft, Private etc.) Gutachten. Gegenstände der Untersuchungen waren vor allem Urin, Blut und Mageninhalt.\r\n\r\nAm 29.5.1970 wurde das gerichtschemische Laboratorium von der Abteilung Gerichtsarzt abgetrennt und zur selbständigen Abteilung des Polizei- und Militärdepartements erhoben.\r\n\r\n\r\nIn den 1990er Jahren steckte das Gerichtsmedizinische Institut in einer Krise. Nach dem Wegzug des Institutsleiters Prof. Richard Dirnhofer (1942-) 1991 zum Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern konnte bis Ende 1996 vermutlich vor allem wegen veralteter Strukturen kein Nachfolger gefunden werden. Mit der Reorganisation des Gerichtsmedizinischen Instituts zum Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel, die den Wechsel vom Polizei- und Militärdepartement zum Sanitätsdepartement sowie die Reintegration der chemisch-toxikologischen Abteilung (vormals gerichtschemisches Laboratorium) mit sich brachte, konnte Prof. Volker Dittmann (1951-) als Direktor und Chefarzt gewonnen werden. Als Abteilungen wurden die forensische Medizin und die forensische Chemie und Toxikologie geführt. Mit der schnellen Bedeutungszunahme der DNA-Analysen entstand aus dem neu eingerichteten DNA-Labor später die Abteilung für forensische Genetik. Eine weitere Restrukturierungsmassnahme war der Übergang des gefängnismedizinischen Dienstes und der Anordnung für fürsorgerischen Freiheitsentzug vom Institut zum Gesundheitsamt am 1.4.1997.\r\n\r\nDas Institut steht nach wie vor im Dienst der Rechtspflege und versteht sich als Mittler zwischen Recht und Medizin sowie den angewandten Naturwissenschaften.\r\n\r\nPersonelle Entwicklung seit Einführung des Gerichtsarztes als Hauptamt 1918\r\n\r\nWegen der stetigen Zunahme der Arbeitslast wurde der Ein-Mann-Betrieb personell allmählich aufgestockt. 1960 arbeiteten der Gerichtsarzt, der Gerichtschemiker, der Stellvertreter des Gerichtsarztes, ein Adjunkt und ein Verwaltungsassistent im gerichtsärztlichen Dienst. Nach der Reorganisation waren 1997 der Direktor des Instituts, eine Institutssekretärin, in der forensischen Medizin der Abteilungsleiter, eine Oberärztin und eine Abteilungssekretärin und in der chemisch-toxikologischen Abteilung der Abteilungsleiter, sein Stellvertreter, ein Techniker und eine Abteilungssekretärin im Institut für Rechtsmedizin beschäftigt. \r\n\r\nBisherige Gerichtsärzte:\r\n\r\nProf. Adolf Streckeisen (1857-1916) -1916\r\n\r\nGerichtsärzte und Leiter des Gerichtsmedizinischen Instituts:\r\n\r\nProf. Salomon Schönberg (1879-1958) 1916-1953\r\nProf. Jürg Im Obersteg (1914-1983) 1953-1969\r\nProf. Max Lüdin (1919-) 1970-1983\r\nProf. Richard Dirnhofer (1942-) 1984-1991\r\nDr. med. Otmar Jakob 1992-1996, interimistisch\r\n\r\nDirektor des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) und Chefarzt:\r\n\r\nProf. Volker Dittmann (1951-) 1997-\r\n\r\nWeitere Informationen unter www.irm.adminbs.ch"@ger;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#identifier>
                "SD-REG 10";
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#isAssociatedWithDate>
                <https://ld.bs.ch/ais/Record/79953/Date>;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#isDirectlyIncludedIn>
                <https://ld.bs.ch/ais/Record/79758>;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#isOrWasSubjectOf>
                <https://ld.bs.ch/ais/Record/79953/BibliographicResource>;
        <https://www.ica.org/standards/RiC/ontology#title>
                "Institut für Rechtsmedizin (IRM)\r\n[bis 1996: Gerichtsmedizinisches Institut und Gerichtschemisches Laboratorium]"@ger .
